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Was Deine Weiterbildung wirklich kostet und wie Du zahlst

HÖHER Akademie für Pflegeberufe
Redaktion: Denis Liebscher
Titelbild zum Beitrag: Was Deine Weiterbildung wirklich kostet und wie Du zahlst

Auf den meisten Weiterbildungsseiten von HÖHER stehen zwei Zahlen unter derselben Überschrift: der Vollzahlerpreis und die Monatsrate. Beide beschreiben denselben Gesamtpreis, nur einmal als Einmalzahlung und einmal aufgeteilt auf mehrere Monate. Einzelne kurze Weiterbildungen haben nur eine Einmalzahlung. Bei Fernlehrgängen ergibt Rate mal Laufzeit fast genau den Vollzahlerpreis, bei Kursen vor Ort und Live Online Kursen liegt die Summe aller Raten etwas darüber. Wie viel Deine Weiterbildung in welcher Zahlweise wirklich kostet, liest Du direkt auf ihrer eigenen Produktseite. Was davon eine Förderung übernehmen kann, klärt die kostenlose Förderberatung von HÖHER.

Zwei Preise unter einer Überschrift: die Preisbox lesen

Öffnest Du eine Weiterbildungsseite von HÖHER, steht direkt unter dem Namen eine Box mit der Überschrift „Vollzahler-/ Ratenzahlerpreis“. Darunter zwei Zahlen, getrennt durch einen Schrägstrich: links die Gesamtsumme, rechts eine Rate mal die Anzahl der Monate. Diese Aufteilung findest Du in der Regel gleich formatiert bei Fernlehrgängen, bei Kursen vor Ort und bei Live Online Kursen. Bei sehr kurzen Weiterbildungen steht in der Box nur ein Einmalbetrag ohne Rate. Was für Deine Weiterbildung gilt, siehst Du direkt in ihrer eigenen Preisbox.

Wer nur eine der beiden Zahlen liest, rechnet leicht falsch, und zwar in beide Richtungen. Manche halten die zweite Zahl, die Rate, für den kompletten Preis und wundern sich später über die tatsächliche Summe. Andere sehen nur die erste Zahl, halten die Weiterbildung für unbezahlbar und übersehen, dass sie in Monatsraten zahlbar ist. Beide Male steht die fehlende Information direkt daneben, nur nicht in der Zahl, die zuerst ins Auge fällt.

Der Vollzahlerpreis ist der Betrag für eine Einmalzahlung

Der Vollzahlerpreis ist die Summe, die Deine Weiterbildung kostet, wenn Du sie auf einmal bezahlst, zum Beispiel per Überweisung. Er steht links vom Schrägstrich in der Preisbox, oft mit einem vorangestellten „ab“, wenn eine Weiterbildung in mehreren Varianten angeboten wird, etwa nach Bundesland oder Lehrformat.

Welche Variante für Dich gilt und was sie konkret kostet, klärt die jeweilige Weiterbildungsbeschreibung auf derselben Seite, nicht der grobe Richtwert oben in der Box. Ob Du mit dieser Summe auch bei einer Ratenzahlung landest oder insgesamt etwas mehr zahlst, hängt vom Lehrformat ab, dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Bei Fernlehrgängen ist die Rate eine reine Aufteilung, bei Kursen kommt ein Aufschlag dazu

Bei Fernlehrgängen ergibt Rate mal Laufzeit fast genau den Vollzahlerpreis, von wenigen Cent Rundung abgesehen. Die Monatsrate ist hier eine reine Aufteilung derselben Summe, ohne zusätzlichen Kostenpunkt. Das lässt sich auf jeder Produktseite direkt nachrechnen.

Bei Kursen vor Ort und Live Online Kursen liegt die Summe aus allen Raten dagegen etwas über dem Vollzahlerpreis. Wer in Raten zahlt, zahlt insgesamt einen kleinen Aufschlag gegenüber der Einmalzahlung, wie es bei Ratenzahlungen üblich ist. Wie hoch der Aufschlag bei einer bestimmten Weiterbildung ausfällt, siehst Du direkt in der Preisbox, wenn Du die Rate mit der Laufzeit multiplizierst und mit dem Vollzahlerpreis vergleichst.

Vollzahlerpreis Monatsrate
Was die Zahl zeigt Die gesamte Summe für die Weiterbildung Denselben Gesamtpreis, aufgeteilt auf mehrere Monate
Wie Du zahlst Einmalig, zum Beispiel per Überweisung In gleich hohen Raten über die Laufzeit
Wo sie in der Box steht Links vom Schrägstrich Rechts vom Schrägstrich, als „Anzahl x Rate“
Rate mal Laufzeit im Vergleich Referenzwert für die Einmalzahlung Bei Fernlehrgängen fast identisch mit dem Vollzahlerpreis, bei Kursen etwas höher

Ein Beispiel: von der Rate zurück zum Gesamtpreis rechnen

Beispiel (frei erfunden, keiner echten Weiterbildung zuzuordnen): Steht auf einer Produktseite „12 x 150 €“ und als Vollzahlerpreis „1.800 €“, zeigt das eine reine Aufteilung ohne Aufschlag: 12 mal 150 Euro ergibt wieder 1.800 Euro, wie es bei Fernlehrgängen üblich ist. Bei einem Kurs kann die Summe aller Raten stattdessen etwas über dem Vollzahlerpreis liegen, zum Beispiel „12 x 155 €“ bei einem Vollzahlerpreis von „1.800 €“. Die reale Rate und der reale Vollzahlerpreis für eine bestimmte Weiterbildung stehen ausschließlich auf ihrer eigenen Produktseite. Hier bewusst nicht wiederholt, weil sich Preise ändern können und eine veraltete Zahl in einem Blogbeitrag niemandem hilft.

Warum auf jeder Produktseite „0 % MwSt.“ steht

Unter dem Vollzahlerpreis steht ein weiterer Hinweis: „0 % MwSt.“ Das bedeutet, dass zu keiner der beiden Zahlen später noch Mehrwertsteuer hinzukommt, weder zum Vollzahlerpreis noch zur Rate. Es gibt also keine versteckte Steuerposition, die erst auf der Rechnung auftaucht. Das ist unabhängig von dem kleinen Ratenaufschlag aus dem vorigen Abschnitt, der eine Finanzierungsfrage ist, keine Steuerfrage.

Rechtliche Grundlage ist § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Umsatzsteuergesetzes. Er befreit Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass eine Einrichtung Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung erbringt. HÖHER ist als Bildungsträger entsprechend anerkannt, deshalb steht auf jeder Weiterbildungsseite „0 % MwSt.“ statt eines Steuerbetrags.

Wie die Förderung den Betrag verändert, den Du am Ende trägst

Vollzahlerpreis und Monatsrate zeigen, was Du ohne jede Förderung zahlen würdest. In der Praxis übernimmt bei vielen Teilnehmerinnen der Arbeitgeber einen Teil oder die gesamte Summe, meist über das Qualifizierungschancengesetz. Ob Du stattdessen selbst einen Bildungsgutschein beantragen kannst oder Deine Förderung über den Arbeitgeber läuft, erklärt der Beitrag Bildungsgutschein für die Pflege-Weiterbildung: Geht das?

Welche Programme zusätzlich zum Qualifizierungschancengesetz in Deinem Bundesland infrage kommen und wie hoch der Zuschuss in Deinem Betrieb ausfällt, klärt die kostenlose Förderberatung von HÖHER. Sie ändert nichts an der Preisbox selbst, aber oft viel an dem Betrag, den Du am Ende wirklich trägst. Wie Du das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber am besten führst, zeigt Dir der Beitrag Wie Du Deinen Arbeitgeber überzeugst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf den meisten Weiterbildungsseiten stehen Vollzahlerpreis und Monatsrate zusammen in einer Box, getrennt durch einen Schrägstrich; kurze Weiterbildungen haben nur den Einmalbetrag.
  • Der Vollzahlerpreis gilt für die Einmalzahlung, die Monatsrate für die Zahlung in Raten.
  • Bei Fernlehrgängen ergibt Rate mal Laufzeit fast genau den Vollzahlerpreis, bei Kursen liegt die Summe aller Raten etwas darüber.
  • „0 % MwSt.“ bedeutet, dass später keine Steuer zum angezeigten Preis dazukommt, Grundlage ist § 4 Nr. 21 UStG.
  • Der tatsächliche Preis Deiner Weiterbildung steht immer nur auf ihrer eigenen Produktseite.
  • Ob und wie viel eine Förderung übernimmt, klärt die kostenlose Förderberatung von HÖHER.

Häufige Fragen

Ist die Monatsrate insgesamt teurer als der Vollzahlerpreis?
Bei Fernlehrgängen praktisch nicht, die Rate ist dort eine reine Aufteilung. Bei Kursen vor Ort und Live Online Kursen liegt die Summe aller Raten etwas über dem Vollzahlerpreis, das ist der übliche Aufschlag für eine Ratenzahlung. Die genaue Differenz siehst Du auf der jeweiligen Produktseite.

Wann entscheide ich mich für Einmalzahlung oder Raten?
Bei der Anmeldung. Du wählst die Zahlweise, die zu Deiner Situation passt. Bei Fernlehrgängen ändert das nichts am Gesamtpreis, bei Kursen kann eine Einmalzahlung insgesamt etwas günstiger sein als die Summe aller Raten.

Warum steht auf manchen Seiten ein „ab“ vor dem Preis?
Weil manche Weiterbildungen in mehreren Varianten angeboten werden, etwa nach Bundesland oder Lehrformat. Den genauen Preis für Deine Variante findest Du in der jeweiligen Weiterbildungsbeschreibung auf derselben Seite.

Kommt zur Monatsrate noch Mehrwertsteuer dazu?
Nein. Die Befreiung nach § 4 Nr. 21 UStG gilt für den gesamten Preis, ob als Einmalzahlung oder als Rate. Der Betrag in der Box ist bereits der Endbetrag.

Wo finde ich den echten Preis meiner Weiterbildung?
Ausschließlich auf ihrer eigenen Produktseite im Kursfinder. Zahlen aus anderen Weiterbildungen oder aus älteren Quellen lassen sich nicht übertragen, dafür unterscheiden sie sich zu stark nach Bundesland und Lehrformat.

Übernimmt eine Förderung auch die Monatsrate?
Wenn eine Förderung greift, senkt sie den Betrag, den Du insgesamt trägst, unabhängig davon, ob Du in Raten oder auf einmal zahlst. Wie viel in Deinem Fall möglich ist, klärt die kostenlose Förderberatung.

Quellen

  1. HÖHER Akademie: Pflegeberater/in nach § 7a, § 37 Abs. 3 und § 45 SGB XI, Preisbox „Vollzahler/Ratenzahlerpreis“. hoeher-akademie.de/weiterbildungen/pflegeberater-§7a, abgerufen am 28.08.2026.
  2. HÖHER Akademie: Verantwortliche Pflegefachkraft/PDL §71 SGBXI (Präsenz), Lehrformat Kurs vor Ort oder Live Online Kurs, Preisbox „Vollzahler-/ Ratenzahlerpreis“. hoeher-akademie.de/weiterbildungen/verantwortliche-pflegefachkraft-kurs, abgerufen am 28.08.2026.
  3. HÖHER Akademie: Praxisanleitung nach § 84 AVPfleWoqG, Lehrformat Kurs vor Ort oder Live Online Kurs, Preisbox „Vollzahler-/ Ratenzahlerpreis“. hoeher-akademie.de/weiterbildungen/praxisanleitung-kurs, abgerufen am 28.08.2026.
  4. HÖHER Akademie: Fachkraft für Leitungsaufgaben in Sozial-, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (HM), Lehrformat Fernlehrgang, Preisbox „Vollzahler/Ratenzahlerpreis“. hoeher-akademie.de/weiterbildungen/fachkraft-fuer-leitungsaufgaben-hm, abgerufen am 28.08.2026.
  5. HÖHER Akademie: PDL-Weiterbildung, Abschnitt „Was kostet die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung?“. hoeher-akademie.de/pdl-weiterbildung, abgerufen am 28.08.2026.
  6. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb: Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen. gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html, abgerufen am 28.08.2026.
  7. HÖHER Akademie: Förderberatung. hoeher-akademie.de/foerderberatung/, abgerufen am 28.08.2026.

Willst Du wissen, was Deine Weiterbildung wirklich kostet, findest Du Vollzahlerpreis und Monatsrate direkt auf ihrer Produktseite im Kursfinder von HÖHER.