Mo–Do: 7:30–16:30 Uhr, Fr: 7:30–14 Uhr
2 Pflegekräfte und eine Pflegedienstleitung prüfen Ihre Fördermöglichkeiten für die Weiterbildungsförderung bei der HÖHER Akademie.

Bis zu 100 % Förderung für Deine Weiterbildung in der Pflege

Ob Praxisanleitung oder PDL: Wir finden das Förderprogramm, das zu Dir passt, füllen den Antrag mit Dir aus und bleiben dran, bis die Zusage da ist. Kostenlos.

AZAV Trägerzertifizierung der HÖHER Akademie AZAV-zertifizierter Bildungsträger
ZFU Siegel Staatlich zugelassene Fernlehrgänge (ZFU)
4,8 / 5 Sterne aus über 2.700 Bewertungen
150.000+ Pflegekräfte weitergebildet
Förder-Finder

Finde in 30 Sekunden Deine Förderung

Zwei Fragen, keine Anmeldung. Du siehst sofort, welche Programme für Dich infrage kommen. Den Rest klären wir gemeinsam in der Beratung.

Für wen suchst Du eine Förderung?

Bundesweit · Unser stärkstes Förderprogramm

Bis zu 100 % Förderung über das Qualifizierungschancengesetz

Die Agentur für Arbeit fördert die Weiterbildung von Beschäftigten, unabhängig vom Alter. Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe, die Höhe des Zuschusses zu den Lehrgangskosten hängt von der Betriebsgröße ab. Dazu kommen bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung, und auch Fahrkosten, auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuung kann die Agentur übernehmen. Den Antrag stellt Dein Arbeitgeber, wir liefern alle Unterlagen zu.

Zuschuss zu den Lehrgangskosten

Betriebsgröße Zuschuss
Unter 10 Beschäftigte bis zu 100 %
10 bis 249 Beschäftigte bis zu 50 %
250 bis 2.499 Beschäftigte bis zu 25 %
Ab 2.500 Beschäftigte bis zu 15 %

Das sind die Voraussetzungen

  • Deine letzte geförderte Weiterbildung liegt mindestens 2 Jahre zurück
  • Dein Berufsabschluss liegt mindestens 4 Jahre zurück
  • Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Unterrichtseinheiten
  • Der Weiterbildungsanbieter ist nach AZAV zugelassen, so wie die HÖHER Akademie
AZAV Trägerzertifizierung der HÖHER Akademie

Als AZAV-zertifizierter und maßnahmenzertifizierter Träger erfüllen wir die Voraussetzungen für diese Förderung.

Beratung anfragen

Quelle: Agentur für Arbeit

Förderfähig über das Qualifizierungschancengesetz

Diese 5 Weiterbildungen kommen für eine Förderung infrage

Alle fünf sind bei uns als Maßnahme nach AZAV zugelassen. Für die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz braucht es zusätzlich mehr als 120 Unterrichtseinheiten, das erfüllen die vier mehrmonatigen Weiterbildungen. Welcher Weg für die Behandlungspflege passt, klären wir in der Beratung.

Die Weiterbildung Verantwortliche Pflegefachkraft / PDL ist auf Fernstudiumcheck mit 4,7 von 5 bei 88 Bewertungen und 100 % Weiterempfehlung bewertet. Quelle: fernstudiumcheck.de, Stand: Juli 2026.

Alle 6 Förderprogramme im Überblick

Stand: Juli 2026
Bundesweit

Qualifizierungschancengesetz

bis zu 100 %

Die Agentur für Arbeit bezuschusst die Lehrgangskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts. Den Antrag stellt der Arbeitgeber.

Antrag 8 Wochen vor Beginn Förder-Flyer als PDF Agentur für Arbeit
Nordrhein-Westfalen

Bildungsscheck 2.0

50 % · bis zu 500 €

NRW übernimmt die Hälfte der Kurskosten, bis zu 500 € pro Person und Jahr, Antrag online möglich.

Antrag 1 Tag vor Beginn (online) Antragstellung pausiert wegen ESF-Richtlinienanpassung, wieder möglich ab 1. September 2026 Förder-Flyer als PDF Ministerium MAGS NRW
Bayern

Betriebliche Weiterbildung (ESF+)

bis zu 50 %

Bayern bezuschusst 50 % der Kosten für externe Qualifizierungen, ab einer Gruppengröße von 5 Teilnehmenden.

Antrag 2 Monate vor Beginn Förder-Flyer als PDF ESF Bayern
Rheinland-Pfalz

QualiScheck

60 % · bis zu 1.500 €

Rheinland-Pfalz erstattet 60 % der Weiterbildungskosten, bis zu 1.500 € pro Person und Jahr, ohne Einkommensgrenze.

Antrag 1 Monat vor Beginn Förder-Flyer als PDF ESF Rheinland-Pfalz
Schleswig-Holstein

A3 Weiterbildungsbonus

60 % · bis zu 5.000 €

Schleswig-Holstein fördert 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 5.000 € pro Weiterbildung.

Antrag 4 Wochen vor Beginn Förder-Flyer als PDF IB.SH
Saarland

Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)

40 % · bis zu 2.000 €

Das Saarland bezuschusst 40 % der Kosten, bis zu 2.000 € pro Beschäftigten und Jahr, für KMU im Saarland.

Antrag 3 Arbeitstage vor Beginn Förder-Flyer als PDF Ministerium MASFG Saarland
Programm Region Zuschuss Max. Betrag Antragsfrist vor Beginn
Qualifizierungschancengesetz Bundesweit bis zu 100 % Lehrgangskosten plus bis zu 75 % Arbeitsentgelt 8 Wochen
Bildungsscheck 2.0 Nordrhein-Westfalen 50 % · bis zu 500 € 500 € pro Person und Jahr 1 Tag (online)
Betriebliche Weiterbildung (ESF+) Bayern bis zu 50 % ab 5 Teilnehmenden je Qualifizierung 2 Monate
QualiScheck Rheinland-Pfalz 60 % · bis zu 1.500 € 1.500 € pro Person und Jahr 1 Monat
A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein 60 % · bis zu 5.000 € 5.000 € pro Weiterbildung 4 Wochen
Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) Saarland 40 % · bis zu 2.000 € 2.000 € pro Beschäftigten und Jahr 3 Arbeitstage

Stand: Juli 2026. Förderprogramme, Voraussetzungen und Fristen können sich ändern. Was aktuell für Deine Weiterbildung gilt, klären wir im kostenlosen Beratungsgespräch.

So läuft Deine Förderberatung

  1. Kostenlose Beratung anfragen Du sagst uns, welche Weiterbildung Dich interessiert und wo Du arbeitest.
  2. Wir finden Deine Förderung Wir gehen alle Programme durch, bereiten den Antrag vor und füllen ihn gemeinsam mit Dir aus.
  3. Nach der Zusage starten Nach der Bewilligung folgt die verbindliche Anmeldung, beim Qualifizierungschancengesetz nimmt sie Dein Arbeitgeber vor. Danach startest Du in Deine Weiterbildung.

Wichtig: Starte immer erst nach der Bewilligung, sonst entfällt die Förderung. Stelle den Antrag vor Beginn der Weiterbildung. Welche Frist für Dein Programm gilt, sagen wir Dir in der Beratung.

Zwei Pflegekräfte lesen gemeinsam die Unterlagen zu ihrer Förderung
4.8

Über 2.700 Bewertungen

98 % Weiterempfehlung und Flexibilität 4,9 auf Fernstudiumcheck. Über 150.000 Pflegekräfte haben sich bei uns weitergebildet. Mehr lesen auf Fernstudium Direkt. Stand: Juli 2026.

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ZFU Siegel
Registrierung beruflich Pflegender
AZAV Trägerzertifizierung der HÖHER Akademie

Kostet nichts und verpflichtet Dich zu nichts.

Freundliche Pflegedienstleitung plant die Weiterbildungen ihres Teams

Dein Team soll sich weiterbilden. Den Papierkram übernehmen wir.

Mitarbeiterbindung durch Weiterbildung, ohne das Budget zu sprengen: Über das Qualifizierungschancengesetz und die Landesprogramme lassen sich Teamqualifizierungen bezuschussen. Wir liefern alle Unterlagen, Nachweise und Kursbestätigungen für die Förderstelle.

  • Antragsunterstützung von der ersten Unterlage bis zur Bewilligung
  • Transparenter Lernfortschritt im Arbeitgeberzugang
  • Planbare und dokumentierte Formate für Deine Personalplanung

Häufige Fragen zur Förderung in der Pflege

Zu allen Fragen & Antworten

Welche Förderungen gibt es für Weiterbildungen in der Pflege?

Für Pflege-Weiterbildungen gibt es 2026 sechs staatliche Programme: bundesweit das Qualifizierungschancengesetz mit bis zu 100 % Zuschuss zu den Lehrgangskosten sowie Landesprogramme in NRW, Bayern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und dem Saarland. Welches Programm passt, hängt von Bundesland, Betriebsgröße und Weiterbildung ab. Das klären wir kostenlos mit Dir.

Wer zahlt meine Weiterbildung zur Praxisanleitung oder Verantwortlichen Pflegefachkraft?

Beide Weiterbildungen sind bei uns über das Qualifizierungschancengesetz förderfähig. Die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Lehrgangskosten, dazu bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Den Antrag stellt Dein Arbeitgeber, wir bereiten alle Unterlagen vor. Je nach Bundesland kommen Landesprogramme dazu.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz und wer bekommt die 100 % Förderung?

Das Qualifizierungschancengesetz ist ein bundesweites Förderprogramm der Agentur für Arbeit für Beschäftigte, unabhängig vom Alter. Die vollen 100 % der Lehrgangskosten gibt es in Betrieben mit unter 10 Beschäftigten. Bei 10 bis 249 Beschäftigten sind es bis zu 50 %, bei 250 bis 2.499 bis zu 25 % und ab 2.500 bis zu 15 %. Dazu müssen drei Dinge zutreffen: Deine letzte geförderte Weiterbildung liegt mindestens 2 Jahre zurück, Dein Berufsabschluss mindestens 4 Jahre, und die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Unterrichtseinheiten bei einem nach AZAV zugelassenen Anbieter wie der HÖHER Akademie.

Muss mein Arbeitgeber den Antrag stellen?

Beim Qualifizierungschancengesetz ja, der Antrag läuft über den Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit. Wir liefern alle Unterlagen fertig zu. Bei einigen Landesprogrammen wie dem Bildungsscheck NRW kann der Antrag auch selbst gestellt werden.

Was kostet die Förderberatung der HÖHER Akademie?

Nichts. Die Förderberatung ist kostenlos und unverbindlich. Wir gehen alle Programme mit Dir durch, bereiten den Antrag vor und füllen ihn gemeinsam mit Dir aus.

Kann ich die Förderung auch für einen Fernlehrgang nutzen?

Das hängt vom Programm ab. Einige Landesprogramme fördern auch Fernlehrgänge, andere sind an Kurse gebunden. Unsere Fernlehrgänge sind staatlich über die ZFU zugelassen. Die passende Kombination klären wir im kostenlosen Beratungsgespräch.

Was passiert, wenn ich schon mit der Weiterbildung angefangen habe?

Dann ist eine Förderung in der Regel nicht mehr möglich. Alle sechs Programme verlangen, dass der Antrag vor Beginn der Weiterbildung gestellt und bewilligt wird. Erst beraten lassen, dann Antrag stellen, dann starten.
ina green
Ina Liebner Expertin für Pflegeweiterbildungen

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Du willst wissen, welche Förderung für Deine Weiterbildung möglich ist? Dann sprich mit uns. Kostenlos, ehrlich und ohne Fachchinesisch. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

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