Qualifizierungschancengesetz
bis zu 100 %Die Agentur für Arbeit bezuschusst die Lehrgangskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts. Den Antrag stellt der Arbeitgeber.
Antrag 8 Wochen vor Beginn Beratung anfragen Förder-Flyer als PDF Agentur für Arbeit





