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Weiterbildung zur Betreuungskraft und zum Alltagsbegleiter nach § 53b SGB XI

Du willst Menschen im Pflegeheim oder in der Tagespflege durch den Tag begleiten, auch ohne Pflegeausbildung. Die Qualifizierung dauert bei uns 4 Monate, danach frischst Du Dein Wissen jedes Jahr auf. Hier steht, was Du brauchst, wie es abläuft und was es kostet.

Pflegekräfte, die eine Weiterbildung bei der HÖHER Akademie abgeschlossen haben Über 150.000 Pflegekräfte weitergebildet 4,8 aus über 2.700 Bewertungen
hero original Zugelassen und ausgezeichnet Staatlich zugelassene Fernlehrgänge, Zulassung der ZFU Top Fernschule Award 2025 bei FernstudiumCheck Sehr empfehlenswert bei FernstudiumDirekt Studienangebot des Jahres 2026
1.495 € Qualifizierung als Kurs, 160 UE plus 80 Std. Praktikum, 0 % Mehrwertsteuer
Ohne Pflegeausbildung Ein pflegerischer Berufsabschluss ist nicht nötig
Bis zu 100 % Förderung Über Deinen Arbeitgeber nach dem Qualifizierungschancengesetz
Seit 1999 Über 27 Jahre ausschließlich Weiterbildung für die Pflege

Was macht eine Betreuungskraft nach § 53b SGB XI?

Eine Betreuungskraft nach § 53b SGB XI begleitet Menschen im Pflegeheim, in der Kurzzeitpflege oder in der Tages- und Nachtpflege durch den Alltag: Gespräche, Vorlesen, Singen, Spaziergänge, Basteln, Bewegung in der Gruppe. Sie ist keine Pflegekraft. Ihre Aufgabe ist Zuwendung, Aktivierung und Teilhabe, zusätzlich zur Pflege und in Absprache mit dem Pflegeteam.

Die Betreuungskräfte-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands zählen auf, worum es geht: malen und basteln, kochen und backen, Musik hören und singen, Brett- und Kartenspiele, Spaziergänge und Ausflüge, Fotoalben anschauen, Erinnerungsalben anlegen. Dazu kommt etwas, das in keiner Liste steht und doch der Kern ist: Du bist da. Für Gespräche über Alltägliches und über Sorgen, und Deine Anwesenheit nimmt Ängste.

Die Angebote richten sich nach dem Menschen, nicht nach dem Plan: nach seiner Biografie, seinen Wünschen und seiner Tagesform. Meist arbeitest Du in der Gruppe, weil das gegen Einsamkeit hilft. Wer bettlägerig ist, bekommt Dich auch allein.

Was nicht dazugehört: Nach § 2 Abs. 4 der Richtlinien wirst Du weder regelmäßig noch planmäßig in die Körperpflege oder die Hauswirtschaft eingeplant, und Behandlungspflege bleibt den Pflegefachkräften vorbehalten. Darauf achtet die verantwortliche Pflegefachkraft. Wenn Du darauf hinweist, darf Dir daraus kein Nachteil entstehen.

Was ist der Unterschied zwischen § 43b und § 53b SGB XI?

§ 43b SGB XI gibt Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen den Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. § 53b SGB XI regelt, welche Qualifikation und welche Aufgaben die Betreuungskräfte dafür haben. Der eine Paragraf schafft also die Stelle, der andere beschreibt, was Du dafür lernst. Der HÖHER-Kurs folgt beiden.

Deshalb heißt die Weiterbildung bei uns „Betreuungskräfte / Alltagsbegleiter gemäß den Richtlinien nach §§ 43b und 53b SGB XI“. Für Dich zählt vor allem § 53b, denn danach hat der GKV-Spitzenverband die Betreuungskräfte-Richtlinien erlassen. Sie legen fest, was Du vorher brauchst, wie lange die Qualifizierung dauert und wie oft Du Dich fortbildest.

Und § 53c? Diese Nummer liest Du noch oft, sie ist veraltet. Von 2017 bis 2019 stand die Regelung in § 53c SGB XI, zum 01.01.2020 wurde sie inhaltsgleich nach § 53b verschoben. Davor hieß sie § 87b. Wer nach einer dieser älteren Fassungen qualifiziert ist, muss nicht neu anfangen: Nach § 5 Abs. 3 der Richtlinien gilt die Qualifikation weiter.

Mehr Hintergrund zu beiden Paragrafen steht in unserem Beitrag Betreuungskraft nach § 43b und § 53b.

Welche Voraussetzungen brauche ich, um als Betreuungskraft zu arbeiten?

Für die Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 53b SGB XI brauchst Du keine Pflegeausbildung, das legen die Betreuungskräfte-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands fest. Vor dem Start machst Du ein Orientierungspraktikum von 40 Stunden in einer Pflegeeinrichtung. Zur Qualifizierung gehört nach den Richtlinien auch ein Erste-Hilfe-Kurs.

Nach § 4 Abs. 1 der Richtlinien ist kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss nötig. Damit Du als Betreuungskraft eingesetzt werden kannst, brauchst Du drei Nachweise: das Orientierungspraktikum, die Qualifizierung und danach die jährliche Fortbildung.

Das Orientierungspraktikum umfasst nach § 4 Abs. 2 der Richtlinien 40 Stunden und liegt vor der Qualifizierung, in einer zugelassenen ambulanten, vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung. Du siehst dort, ob die Arbeit zu Dir passt. Warst Du schon mindestens 40 Stunden in der Betreuung oder Pflege einer solchen Einrichtung tätig, gilt es als erfüllt.

Erste Hilfe: Die Richtlinien zählen den Erste-Hilfe-Kurs und das Verhalten im Notfall zu den Inhalten des Basiskurses (§ 4 Abs. 3).

Was die Richtlinien persönlich erwarten: eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen, Einfühlungsvermögen, Geduld, Kreativität, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit. Ein Zeugnis dafür gibt es nicht, das merkst Du im Praktikum.

Bist Du schon Pflegefachkraft? Für examinierte AltenpflegerInnen, Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner und für Pflegehelferinnen mit mindestens einjähriger landesrechtlicher Ausbildung gilt die Qualifizierung nach § 5 Abs. 1 der Richtlinien grundsätzlich als erfüllt.

Brit Richter, Expertin für Pflegeweiterbildungen bei der HÖHER Akademie
Brit RichterExpertin für Pflegeweiterbildungen

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Sag uns, was Du schon gemacht hast, dann ordnen wir das ein.

Wie läuft die Weiterbildung zum Alltagsbegleiter ab?

Die Weiterbildung Betreuungskräfte / Alltagsbegleiter der HÖHER Akademie dauert 4 Monate und umfasst 160 Unterrichtseinheiten plus 80 Stunden Praktikum. Du lernst in drei Modulen: Basiskurs, Betreuungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung und Aufbaukurs. Du lernst vor Ort oder live online, am Ende stehen eine Wissensabfrage und das HM-Zertifikat.

Modul 1, der Basiskurs, vermittelt Kommunikation und Umgang mit Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen, Biografiearbeit, Dokumentation, Hygiene, Gewalt in der Pflege und den Umgang mit Tod und Sterben. Modul 2 ist das Betreuungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung. Modul 3, der Aufbaukurs, vertieft Bewegung, Rechtskunde, Kommunikation, Hauswirtschaft und Ernährungslehre.

Die Betreuungskräfte-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands verlangen mindestens 160 Unterrichtsstunden, davon 100 im Basiskurs und 60 im Aufbaukurs, und ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum. Das Praktikum begleitet eine erfahrene Pflegefachkraft, und Du musst es nicht am Stück machen. Du kannst es aufteilen, damit es zu Familie und Arbeit passt.

Du lernst mit Deiner festen Gruppe an festen Terminen, im Schnitt etwa 9 Unterrichtseinheiten pro Woche. Die Dozierenden kommen aus der Pflegepraxis, die Kursbetreuung ist auch zwischen den Terminen für Dich da. Den Abschluss bildet eine Wissensabfrage, danach bekommst Du das HM-Zertifikat der HÖHER Akademie.

Maria Benkő, Projektmanagement Abteilung Planung bei der HÖHER Akademie
Maria BenkőProjektmanagement Abteilung Planung

Ich begleite Dich beim Onboarding

„Hallo, ich bin Maria! Ich sorge dafür, dass Du gut in Deine Weiterbildung startest.“

Muss ich mich als Betreuungskraft jedes Jahr fortbilden?

Ja. Nach den Betreuungskräfte-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands bildest Du Dich als Betreuungskraft jedes Jahr mit mindestens 16 Unterrichtsstunden fort, solange Du in dem Beruf arbeitest. Bei der HÖHER Akademie gibt es dafür den Kurs Betreuungskräfte / Alltagsbegleiter Refresh: 20 Unterrichtseinheiten an 2 Tagen für 299 Euro.

Die Fortbildung soll Dein Wissen auf den aktuellen Stand bringen und Raum geben, über die eigene Arbeit nachzudenken. So steht es in § 4 Abs. 4 der Richtlinien. Der Refresh-Kurs setzt genau dort an: Kommunikation, Wahrnehmung und aktives Zuhören, dazu neue Ideen für Beschäftigung und Freizeitgestaltung.

Teilnehmen kannst Du mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 53b, § 53c oder § 87b Abs. 3, egal bei welchem Anbieter. Du bekommst eine HM-Teilnahmebescheinigung. Alle Termine stehen auf der Seite des Refresh-Kurses.

Was kostet die Weiterbildung zur Betreuungskraft?

Die Qualifizierung Betreuungskräfte / Alltagsbegleiter nach §§ 43b und 53b SGB XI kostet bei der HÖHER Akademie 1.495 Euro, die jährliche Fortbildung Refresh 299 Euro. Beide sind von der Mehrwertsteuer befreit. Die Qualifizierung ist über Deinen Arbeitgeber nach dem Qualifizierungschancengesetz zu bis zu 100 % förderfähig.

In den 1.495 Euro stecken 160 Unterrichtseinheiten mit Dozierenden aus der Pflegepraxis, die Kursbetreuung und die Online-Bibliothek. Die Rechnung kommt erst zum Start. Termine und Buchung findest Du auf der Seite der Weiterbildung.

So läuft die Förderung: Dein Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Agentur für Arbeit, spätestens 8 Wochen vor Kursstart. Wie viel übernommen wird, hängt von der Größe Deines Betriebs ab. In einigen Bundesländern gibt es zusätzlich Landesprogramme. Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und Aufstiegs-BAföG sind bei uns nicht möglich.

Was für Dich passt, besprechen wir in der kostenlosen Förderberatung. Wie Du das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber führst, steht in unserem Beitrag wie Du Deinen Arbeitgeber überzeugst.

Kann ich die Weiterbildung zur Betreuungskraft von der Steuer absetzen?

Ja, wenn Du schon eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hast oder die Weiterbildung im Rahmen Deiner Anstellung machst. Dann zählen die Kosten nach § 9 EStG als Werbungskosten, ohne Höchstbetrag.

  • Kursgebühren

    Die volle Kursgebühr zählt als Werbungskosten.

  • Fahrt und Übernachtung

    Auch Fahrten zur Akademie und Hotelkosten sind absetzbar.

  • Lehrmittel und Fachliteratur

    Bücher, Arbeitsmaterialien und sogar IT-Zubehör zählen dazu.

Kosten einer Erstausbildung
höchstens 6.000 €
Deine Weiterbildung nach Ausbildung oder in Anstellung
ohne Höchstbetrag

Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Für eine Berufsausbildung gilt das nach § 9 Abs. 6 EStG, wenn Du zuvor eine Erstausbildung abgeschlossen hast oder sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Wie viel Du zurückbekommst, hängt an Deinem persönlichen Steuersatz. Diese Angabe ersetzt keine Steuerberatung. Stand Oktober 2026.

erfahrungsberichte
Vier Pflegekräfte in Kasacks halten Blumensträuße in die Höhe und freuen sich über ihre bestandene Weiterbildung

Über 150.000 Pflegekräfte haben es schon geschafft

Keine von ihnen hatte plötzlich mehr Zeit. Sie haben angefangen, obwohl der Dienstplan voll war, obwohl die Kinder klein waren und obwohl die Prüfung weit weg schien. Heute stehen sie da, wo Du hinwillst. Du schaffst das auch.

video standbild baby und hausbau Mit Baby und Hausbau bestanden, so habe ich das geschafft

„Die Videos sind klar und verständlich erklärt, sodass auch komplexe Inhalte gut nachvollziehbar sind.“

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„Da ich alleinerziehend bin, schätze ich es sehr, dass die Aufzeichnungen jederzeit abrufbar sind.“

Buket · Fachkraft für Leitungsaufgaben 5,0 von 5 · 25.06.2026 · Fernstudiumcheck

Erst die Qualifizierung, dann jedes Jahr die Fortbildung

Die Betreuungskräfte-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands verlangen beides: einmal die Qualifizierung und danach jedes Jahr mindestens 16 Unterrichtsstunden Fortbildung. Dafür gibt es bei der HÖHER Akademie zwei Weiterbildungen, je nachdem, wo Du gerade stehst.

Kursraum der HÖHER Akademie mit Teilnehmenden und Dozentin

Qualifizierung

Wenn Du Betreuungskraft werden willst

Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs in 4 Monaten, vor Ort oder live online mit Deiner festen Gruppe.

  • 160 UE plus 80 Std. Praktikum
  • HM-Zertifikat, bis zu 100 % förderfähig
Lehrbrief der HÖHER Akademie auf einem Schreibtisch zu Hause

Jährliche Fortbildung

Wenn Du schon Betreuungskraft bist

Zwei Tage, um Kommunikation und Ideen für die Beschäftigung aufzufrischen.

  • 20 UE an 2 Tagen
  • HM-Teilnahmebescheinigung

Welche Weiterbildung passt zu Deinem Stand?

Qualifizierung oder jährliche Fortbildung. Wähl, wo Du stehst, dann bleibt die passende stehen.

AZAV Trägerzertifizierung der HÖHER Akademie

AZAV-zertifiziert als Träger und mit der Maßnahme Betreuungskräfte.

  • Bis zu 100 % förderfähig
  • 0 % Mehrwertsteuer
  • Neben dem Pflegealltag machbar
  • Persönliche Begleitung

Welche Weiterbildung passt zu Dir?

Wo stehst Du gerade?

Eine Frage, dann bleibt der Weg stehen, der zu Dir passt. Die Qualifizierung zur Betreuungskraft: 4 Monate, 160 UE plus 80 Stunden Praktikum, vor Ort oder live online. Die jährliche Fortbildung Refresh: 2 Tage mit 20 UE.

Kurs vor Ort oder live online, 4 Monate

Kurs · Start November 2026

Betreuungskraft nach § 53b, die Qualifizierung

Für alle, die Menschen im Alltag begleiten wollen, auch ohne Pflegeausbildung. 160 UE plus 80 Std. Praktikum.

Dauer
4 Monate
Voraussetzung
Orientierungspraktikum von 40 Stunden vor dem Start
Umfang
160 UE zzgl. 80 Std. Praktikum
Abschluss
HM-Zertifikat
1.495 €
Kurs, 2 Tage

Kurs · Start November 2026

Betreuungskraft Refresh, die jährliche Fortbildung

Für Betreuungskräfte, die ihre jährliche Fortbildung brauchen. 20 UE.

Dauer
2 Tage
Voraussetzung
Abgeschlossene Weiterbildung nach § 53b, § 53c oder § 87b Abs. 3
Umfang
20 UE
Abschluss
HM-Teilnahmebescheinigung
299 €

Alle Angaben aus der Produktdatenbank der HÖHER Akademie, Stand 20.10.2026. Steuerbefreite Weiterbildung gem. § 4 Nr. 21 a/bb UStG.

Woran scheitert eine Weiterbildung zur Betreuungskraft meistens?

Eine Weiterbildung scheitert selten am Inhalt. Sie scheitert daran, dass die Termine nicht in den Dienstplan passen, dass niemand ans Telefon geht, wenn Du eine Frage hast, oder dass Du nur Folien bekommst statt einer Dozentin. Das sind drei Punkte, an denen es üblicherweise hängt.

So läuft es oft woanders HÖHER Akademie für Pflegeberufe
Nur in bestimmten Bundesländern anerkannt Anerkannt in jedem Bundesland
Online-Kontakt per E-Mail mit langer Antwortzeit Telefon, E-Mail und Chat, und am Telefon sitzt jemand aus dem Haus
Kurse ohne Dozentin oder Dozent, keine Möglichkeit Fragen zu stellen Echte Dozentinnen und Dozenten, Deine Fragen gehen live im Kurs

Geprüft und zugelassen von

Staatlich zugelassene Fernlehrgänge (ZFU)
AZAV-zertifizierter Bildungsträger

Ausgezeichnet und bewertet

FOCUS Top-Anbieter für Weiterbildung 2025
Top Fernschule Award 2025 bei FernstudiumCheck
Sehr empfehlenswert, 4,7 von 5 bei FernstudiumDirekt
Studienangebot des Jahres 2026
Das Schulungscenter der HÖHER Akademie in Bitterfeld-Wolfen

Über die HÖHER Akademie

Wir haben ein Ziel: Wir möchten diejenigen unterstützen, die in der Pflege mit ganzem Einsatz für andere da sind. Und wir sind überzeugt, dass Bildung nicht nur Wissen schafft, sondern auch Selbstvertrauen.

Mit jeder unserer Weiterbildungen tust Du etwas für Deine persönliche und fachliche Entwicklung. Wir bieten Dir Raum, um zu wachsen, eine Community, die Dich stärkt, und eine Begleitung, die Dich ernst nimmt. Was Du bei uns lernst, folgt dem heutigen Stand der Pflegewissenschaft.

Häufige Fragen zur Weiterbildung zur Betreuungskraft

Zu allen Fragen & Antworten

Was ist der Unterschied zwischen § 43b und § 53b SGB XI?

§ 43b SGB XI gibt Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen den Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. § 53b SGB XI regelt, welche Qualifikation und welche Aufgaben die Betreuungskräfte dafür haben. Der eine Paragraf schafft also die Stelle, der andere beschreibt, was Du dafür lernst. Der HÖHER-Kurs folgt beiden.

Ist § 53c dasselbe wie § 53b SGB XI?

Ja, inhaltlich. Die Regelung zu den Betreuungskräften stand von 2017 bis 2019 in § 53c SGB XI und wurde zum 01.01.2020 inhaltsgleich nach § 53b verschoben. Heute regelt § 53c etwas anderes. Qualifikationen nach § 53c oder dem früheren § 87b gelten weiter.

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Weiterbildung zur Betreuungskraft?

Für die Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 53b SGB XI brauchst Du keine Pflegeausbildung, das legen die Betreuungskräfte-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands fest. Vor dem Start machst Du ein Orientierungspraktikum von 40 Stunden in einer Pflegeeinrichtung. Zur Qualifizierung gehört nach den Richtlinien auch ein Erste-Hilfe-Kurs.

Kann ich ohne Ausbildung Betreuungskraft werden?

Ja. Nach § 4 Abs. 1 der Betreuungskräfte-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands ist kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss nötig. Du brauchst das Orientierungspraktikum, die Qualifizierung mit 160 Unterrichtsstunden und Betreuungspraktikum und danach die jährliche Fortbildung.

Wie lange dauert die Weiterbildung zur Betreuungskraft?

Die Weiterbildung Betreuungskräfte / Alltagsbegleiter der HÖHER Akademie dauert 4 Monate und umfasst 160 Unterrichtseinheiten plus 80 Stunden Praktikum. Die jährliche Fortbildung Refresh dauert 2 Tage mit 20 Unterrichtseinheiten.

Was kostet die Weiterbildung zur Betreuungskraft?

Die Qualifizierung Betreuungskräfte / Alltagsbegleiter nach §§ 43b und 53b SGB XI kostet bei der HÖHER Akademie 1.495 Euro, die jährliche Fortbildung Refresh 299 Euro. Beide sind von der Mehrwertsteuer befreit. Die Qualifizierung ist über Deinen Arbeitgeber nach dem Qualifizierungschancengesetz zu bis zu 100 % förderfähig.

Kann ich die Weiterbildung zum Alltagsbegleiter online machen?

Ja. Die Weiterbildung Betreuungskräfte / Alltagsbegleiter der HÖHER Akademie läuft als Kurs vor Ort oder live online, mit Deiner festen Gruppe an festen Terminen. Das Betreuungspraktikum machst Du in einer Pflegeeinrichtung.

Wo arbeiten Betreuungskräfte nach § 53b?

In stationären Pflegeeinrichtungen. Dazu zählen nach den Betreuungskräfte-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands Pflegeheime, Einrichtungen der Kurzzeitpflege und Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege.

Was darf eine Betreuungskraft nicht?

Betreuungskräfte werden weder regelmäßig noch planmäßig in Körperpflege oder Hauswirtschaft eingeplant, und Behandlungspflege bleibt qualifizierten Pflegekräften vorbehalten. Hilfe, die während einer Betreuung sofort nötig ist, gehört dazu, wenn keine Pflegekraft rechtzeitig da ist (§ 2 Abs. 4 der Richtlinien).

Muss ich mich als Betreuungskraft jedes Jahr fortbilden?

Ja. Nach den Betreuungskräfte-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands bildest Du Dich als Betreuungskraft jedes Jahr mit mindestens 16 Unterrichtsstunden fort, solange Du in dem Beruf arbeitest. Bei der HÖHER Akademie gibt es dafür den Kurs Betreuungskräfte / Alltagsbegleiter Refresh: 20 Unterrichtseinheiten an 2 Tagen für 299 Euro.

Womit schließt die Weiterbildung zur Betreuungskraft ab?

Mit einer Wissensabfrage. Danach bekommst Du das HM-Zertifikat, ein Zertifikat der HÖHER Akademie. Der Refresh-Kurs endet mit einer HM-Teilnahmebescheinigung.

Zahlt mein Arbeitgeber die Weiterbildung?

Häufig ja. Die Qualifizierung ist nach dem Qualifizierungschancengesetz förderfähig, den Antrag stellt Dein Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vor Kursstart bei der Agentur für Arbeit. Wir beraten Euch vorher kostenlos in der Förderberatung.

Preise, Dauer und Umfang aus der Produktdatenbank der HÖHER Akademie, Stand 20.10.2026. Rechtliche Angaben aus den Betreuungskräfte-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands nach § 53b SGB XI, Fassung vom 21.10.2022.

Brit Richter, Expertin für Pflegeweiterbildungen bei der HÖHER Akademie
Brit Richter Expertin für Pflegeweiterbildungen

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