Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen brauchen keinen Pflegeabschluss. Nach der Betreuungskräfte-Richtlinie zu § 53b SGB XI gehören ein Orientierungspraktikum von 40 Stunden, eine Qualifizierung mit mindestens 160 Unterrichtsstunden plus zwei Wochen Betreuungspraktikum und danach jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden Fortbildung dazu. „§ 53c“ ist die alte Nummer und gilt seit 2020 nicht mehr.
Inhalt
- Welche Voraussetzungen gelten für Betreuungskräfte nach § 43b und § 53b?
- Wie läuft die Qualifizierung ab?
- Wie funktioniert die jährliche Pflichtfortbildung?
- § 43b, § 53b, § 53c, § 87b: Welche Nummer stimmt?
- Was dürfen Betreuungskräfte, und was nicht?
- Gilt das auch im ambulanten Dienst?
- Das Wichtigste in Kürze
- Häufige Fragen
- Quellen
Welche Voraussetzungen gelten für Betreuungskräfte nach § 43b und § 53b?
Ein pflegerischer oder therapeutischer Berufsabschluss ist nicht nötig. Nachweisen musst Du ein Orientierungspraktikum, eine Qualifizierungsmaßnahme und, solange Du angestellt bist, regelmäßige Fortbildungen. So steht es in § 4 der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes, Fassung vom 21. Oktober 2022.
Die Richtlinie spricht von „zusätzlichen Betreuungskräften“. Im Alltag heißen sie auch Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter, und genau dafür gibt es bei HÖHER die Weiterbildung „Betreuungskräfte/Alltagsbegleiter gemäß den Richtlinien nach §§ 43b, 53b SGB XI“.
Der Anspruch der Bewohnerinnen und Bewohner steht in § 43b SGB XI: Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die notwendige Versorgung hinausgeht.
Wie läuft die Qualifizierung ab?
| Baustein | Umfang laut Richtlinie |
|---|---|
| Orientierungspraktikum | 40 Stunden, vor der Qualifizierung, in einer zugelassenen ambulanten, vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung |
| Modul 1: Basiskurs Betreuungsarbeit | 100 Unterrichtsstunden |
| Modul 2: Betreuungspraktikum | zwei Wochen, muss nicht am Stück erfolgen |
| Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit | 60 Unterrichtsstunden |
| Regelmäßige Fortbildung | jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden |
Die Qualifizierungsmaßnahme umfasst damit mindestens 160 Unterrichtsstunden und das zweiwöchige Betreuungspraktikum. Inhalte sind unter anderem Kommunikation mit Menschen mit Demenz, Grundkenntnisse zu Erkrankungen, Pflege und Hygiene, Erste Hilfe sowie Beschäftigungsmöglichkeiten und Rechtskunde.
Anrechnen lassen sich vorhandene Qualifikationen (§ 5 der Richtlinie). Für examinierte Pflegefachkräfte in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Pflegefachfrauen und -männer gelten die Qualifizierungsanforderungen grundsätzlich als erfüllt, ebenso für Personen mit landesrechtlich geregelter Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege von mindestens einem Jahr. Wer schon 40 Stunden in der Betreuung oder Pflege gearbeitet hat, hat das Orientierungspraktikum erfüllt. Frühere Qualifikationen nach älteren Fassungen der Richtlinie bleiben anerkannt.
Wie funktioniert die jährliche Pflichtfortbildung?
Die regelmäßige Fortbildung umfasst jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden. Dabei wird das Wissen aktualisiert und die berufliche Praxis reflektiert. Das gilt, solange Du als Betreuungskraft beschäftigt bist. Die Richtlinie nennt weder Themen noch ein bestimmtes Format.
Ob die Fortbildung online stattfinden darf, steht deshalb nicht im Richtlinientext. Frag vor der Buchung bei Deinem Arbeitgeber und bei der Stelle nach, die den Nachweis verlangt.
Wer „Refresher“ sucht, meint dieselbe Pflicht: die jährliche Fortbildung nach § 4 Absatz 4 der Richtlinie.
§ 43b, § 53b, § 53c, § 87b: Welche Nummer stimmt?
Heute gelten § 43b (Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung) und § 53b (Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben). § 53c ist die frühere Nummer der Qualifikationsregelung und seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr aktuell. Heute regelt § 53c SGB XI die Medizinischen Dienste und hat mit Betreuungskräften nichts zu tun.
Die Geschichte in der Richtlinie selbst: Die Betreuungskräfte-RL wurde am 19. August 2008 auf Grundlage von § 87b SGB XI alter Fassung beschlossen. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz stand die Regelung ab 1. Januar 2017 in § 53c. Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurde sie inhaltsgleich nach § 53b verschoben. Wer heute von „87b“ oder „53c“ spricht, nutzt also alte Nummern. Das erklärt, warum diese Begriffe noch in Stellenanzeigen und Suchanfragen auftauchen.
Was dürfen Betreuungskräfte, und was nicht?
Betreuungskräfte motivieren und begleiten Bewohnerinnen und Bewohner nach § 2 Absatz 2 der Richtlinie zum Beispiel beim Malen und Basteln, bei Spaziergängen, beim Lesen und Vorlesen oder beim Besuch kultureller Veranstaltungen. Nach § 2 Absatz 4 der Richtlinie dürfen sie weder regelmäßig noch planmäßig in körperbezogene Pflegemaßnahmen oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden werden. Maßnahmen der Behandlungspflege bleiben ausschließlich dafür qualifizierten Pflegekräften vorbehalten. Zusätzliche Betreuungskräfte sind nach § 2 Absatz 1 keine Pflegekräfte. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt es genauso.
Gilt das auch im ambulanten Dienst?
Die Richtlinie gilt für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen, also Pflegeheime, Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachtpflege. Das Orientierungs- und das Betreuungspraktikum dürfen allerdings auch in zugelassenen ambulanten Einrichtungen absolviert werden, und zugelassene ambulante Betreuungsdienste nach § 71 Absatz 1a SGB XI zählen dazu. Welche Anforderungen für die Betreuung im ambulanten Bereich gelten, regelt diese Richtlinie nicht.
Kann ich die Weiterbildung gefördert bekommen?
Das hängt von der Weiterbildung und Deinem Arbeitgeber ab. Bildungsgutscheine von Arbeitssuchenden löst HÖHER nicht ein, gefördert wird über den Arbeitgeber. Wie das für Deine Situation aussieht, besprichst Du am besten in unserer Förderberatung. Welche Förderwege für die einzelne Weiterbildung gelten, steht auf der jeweiligen Produktseite. Beim Grundkurs steht auf der Produktseite „Bis zu 100 % förderfähig“: Die Förderung gilt für Angestellte in Pflegeeinrichtungen, Dein Arbeitgeber beantragt sie, und die Beratung muss vor der Anmeldung stattfinden.
Das Wichtigste in Kürze
- Kein Pflegeabschluss nötig, aber Orientierungspraktikum (40 Stunden) und Qualifizierung (mindestens 160 Unterrichtsstunden plus zwei Wochen Praktikum).
- Danach jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden Fortbildung.
- Heute gelten § 43b und § 53b. „53c“ und „87b“ sind alte Nummern.
- Die Richtlinie gilt für teil- und vollstationäre Einrichtungen.
- Vorhandene Qualifikationen lassen sich anrechnen (§ 5 der Richtlinie).
Häufige Fragen
Brauche ich eine Pflegeausbildung, um Betreuungskraft zu werden?
Nein. Die Richtlinie sagt ausdrücklich, dass kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss erforderlich ist.
Wie viele Stunden Fortbildung muss ich pro Jahr nachweisen?
Mindestens 16 Unterrichtsstunden pro Jahr, solange Du beschäftigt bist.
Ist es § 53b oder § 53c?
Seit 1. Januar 2020 § 53b. Von 2017 bis Ende 2019 stand dieselbe Regelung in § 53c, heute regelt § 53c die Medizinischen Dienste.
Muss das Betreuungspraktikum am Stück sein?
Nein. Es kann nach der Richtlinie aufgeteilt werden, damit es sich mit Beruf und Familie vereinbaren lässt.
Zählt meine Pflegehelferausbildung?
Eine landesrechtlich geregelte Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege mit mindestens einem Jahr Dauer führt nach § 5 grundsätzlich zur Anerkennung der Qualifizierungsanforderungen.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Richtlinien nach § 53b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19.08.2008, zuletzt geändert durch Beschluss vom 21.10.2022, genehmigt am 21.11.2022. gkv-spitzenverband.de, Betreuungskräfte-RL, abgerufen 07.10.2026.
- SGB XI, § 53b Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben zusätzlicher Betreuungskräfte. gesetze-im-internet.de/sgb_11/__53b.html, abgerufen 07.10.2026.
- SGB XI, § 43b Inhalt der Leistung. gesetze-im-internet.de/sgb_11/__43b.html, abgerufen 07.10.2026.
- SGB XI, § 53c Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, Übergangsregelung. gesetze-im-internet.de/sgb_11/__53c.html, abgerufen 07.10.2026.
- Bundesgesundheitsministerium: Zusätzliche Betreuungskräfte (Seite zu § 43b und Betreuungskräfte-RL). bundesgesundheitsministerium.de, Zusätzliche Betreuungskräfte, abgerufen 07.10.2026.
Du musst Deine jährliche Fortbildung nachweisen? Unsere Refresh-Weiterbildung für Betreuungskräfte umfasst 20 Unterrichtseinheiten an zwei Tagen und findet vor Ort oder live online statt, die Termine findest Du auf der Produktseite. Wer die Qualifizierung erst noch braucht, findet den Grundkurs mit 160 Unterrichtseinheiten plus 80 Stunden Praktikum, der vier Monate zuzüglich Prüfung dauert.



