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Bildungsgutschein für die Pflege-Weiterbildung: Geht das?

HÖHER Akademie für Pflegeberufe
Redaktion: Denis Liebscher
Titelbild zum Beitrag: Bildungsgutschein für die Pflege-Weiterbildung: Geht das?

Ein klassischer Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit ist in erster Linie für Arbeitssuchende gedacht und trifft Deinen Fall meistens nicht, wenn Du schon in der Pflege arbeitest. Für Dich gibt es trotzdem eine Förderung, nur läuft sie anders: über Deinen Arbeitgeber und das Qualifizierungschancengesetz, mit bis zu 100 Prozent Zuschuss zu den Lehrgangskosten. Der Unterschied steht sogar im Gesetz: § 82 SGB III gilt ausdrücklich abweichend von § 81, der Vorschrift hinter dem Bildungsgutschein. Wie viel Förderung in Deinem Betrieb realistisch ist, klärst Du in der kostenlosen Förderberatung von HÖHER.

Der Bildungsgutschein ist für Arbeitssuchende gemacht

„Bildungsgutschein“ ist eines der bekanntesten Wörter rund um Förderung. Viele in der Pflege haben es schon gehört, oft von einer Kollegin, die ihn während einer Phase der Arbeitslosigkeit bekommen hat. Wer daraus schließt, dieser Weg gelte für jede Weiterbildung, hat die Zielgruppe verwechselt.

Der Bildungsgutschein sichert zu, dass die Agentur für Arbeit die Kosten einer Weiterbildung übernimmt. Die gesetzliche Grundlage ist § 81 SGB III. Der Paragraf richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, koppelt die Förderung aber an Arbeitslosigkeit: Sie muss nötig sein, um jemanden bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Bist Du fest angestellt und ohne dieses Risiko, greift dieser Weg für Dich in aller Regel nicht.

Als Beschäftigte läuft Deine Förderung über den Arbeitgeber

Die Teilnehmerinnen der HÖHER Akademie sind nach unserer Erfahrung ganz überwiegend beschäftigt, die meisten in einem festen Job in der Pflege. Für Euch gibt es einen eigenen Weg: das Qualifizierungschancengesetz. Es fördert Weiterbildung ausdrücklich innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, nicht bei Arbeitslosigkeit.

Der entscheidende Unterschied: Beim Bildungsgutschein beantragst Du selbst bei der Agentur für Arbeit. Beim Qualifizierungschancengesetz stellt Dein Arbeitgeber den Antrag beim Arbeitgeber-Service, nicht Du. Je nach Betriebsgröße übernimmt die Agentur für Arbeit dabei bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten.

Wie Du dieses Gespräch mit Deinem Arbeitgeber führst, hat HÖHER in einem eigenen Beitrag durchgerechnet: Wie Du Deinen Arbeitgeber überzeugst.

Der Unterschied steht im Gesetz: § 81 gegen § 82 SGB III

Beide Förderwege stehen im selben Gesetzbuch, nur zwei Paragrafen auseinander. § 82 SGB III beginnt mit den Worten, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „abweichend von § 81″ gefördert werden können, wenn die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses stattfindet. Der Gesetzgeber hat den Fall der Beschäftigten also bewusst als Ausnahme von der Bildungsgutschein-Regel formuliert, nicht als Unterfall davon. Auch wenn das ausstellende Dokument im Gesetzestext denselben Namen trägt, ist die Anspruchsgrundlage eine andere.

Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)
Zielgruppe Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte Beschäftigte in einem bestehenden Arbeitsverhältnis
Wer stellt den Antrag Du selbst Dein Arbeitgeber
Ansprechpartner Agentur für Arbeit, persönliche Beratung Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit
Typischer Fall bei HÖHER nach unserer Erfahrung selten nach unserer Erfahrung die Regel

Ein Beispiel: Wie die Förderung in der Praxis aussieht

Nina arbeitet seit vier Jahren als Pflegefachkraft in einer ambulanten Einrichtung mit 35 Beschäftigten. Sie möchte die Weiterbildung zur Praxisanleitung machen, hat aber online gelesen, dass es „ohne Bildungsgutschein nicht geht“, und wollte das Thema erst einmal liegen lassen.

Bei der Förderberatung von HÖHER stellt sich heraus: Nina braucht gar keinen Bildungsgutschein. Weil ihr Betrieb unter 50 Beschäftigte hat, kann die Agentur für Arbeit über das Qualifizierungschancengesetz bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten übernehmen, dazu einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Ausfallzeit. Beantragen muss das ihr Arbeitgeber, nicht Nina selbst, und zwar bevor die Weiterbildung beginnt.

Das Missverständnis war nicht die Förderung, sondern das Wort. Sobald der richtige Name auf dem Tisch liegt, ist der Rest ein Gespräch mit der Pflegedienstleitung, keine Bürokratiehürde.

Was auf der Förderberatungs-Seite von HÖHER steht

Die Förderberatung von HÖHER bündelt die Wege, die für Beschäftigte in der Pflege infrage kommen, bundesweit und je nach Bundesland. Neben dem Qualifizierungschancengesetz listet sie regionale Programme wie den Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen oder den QualiScheck in Rheinland-Pfalz, jeweils mit eigenem Fördersatz und eigener Frist.

HÖHER ist AZAV-zertifiziert und maßnahmenzertifiziert. Beides zusammen ist die Voraussetzung, die ein Anbieter erfüllen muss, damit die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung beim Qualifizierungschancengesetz fördert.

Welche Förderung in Deinem Fall wirklich greift, hängt von Betriebsgröße, Bundesland und der gewählten Weiterbildung ab. Diese Kombination lässt sich nicht pauschal beantworten. Genau dafür gibt es die kostenlose Förderberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) ist für Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit Bedrohte gedacht.
  • Bist Du beschäftigt, läuft die Förderung stattdessen über Deinen Arbeitgeber und das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III).
  • § 82 SGB III gilt ausdrücklich abweichend von § 81, das ist der Unterschied im Gesetzestext selbst.
  • Je nach Betriebsgröße übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten.
  • Antragstellerin beim Qualifizierungschancengesetz ist Dein Arbeitgeber, nicht Du selbst.
  • Welche Förderung in Deinem Fall passt, klärt die kostenlose Förderberatung von HÖHER.

Häufige Fragen

Kann ich trotzdem einen Bildungsgutschein bekommen, wenn ich schon arbeite?
In Ausnahmefällen ja, wenn die Weiterbildung nötig ist, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Bei einer freiwilligen Karriereweiterbildung in einem festen Job ist das selten der Fall. Der Regelweg für Beschäftigte ist das Qualifizierungschancengesetz.

Was, wenn ich gerade tatsächlich arbeitssuchend bin?
Dann ist der Bildungsgutschein Dein richtiger Ansprechpunkt, nicht das Qualifizierungschancengesetz. Wende Dich an Deine Agentur für Arbeit vor Ort und lass Dir dort persönlich beraten, welche Weiterbildung infrage kommt.

Übernimmt HÖHER meinen Bildungsgutschein?
Das kann HÖHER pauschal nicht versprechen. Ob ein Bildungsgutschein bei einer bestimmten Weiterbildung eingelöst werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Bist Du beschäftigt, ist ohnehin meistens das Qualifizierungschancengesetz der passendere Weg, dafür ist HÖHER als AZAV-zertifizierter Träger zugelassen.

Muss ich mich zuerst um die Förderung kümmern, bevor ich mich für eine Weiterbildung entscheide?
Nein, aber der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung bewilligt sein. Sprich das Thema deshalb früh mit Deinem Arbeitgeber an, am besten sobald der Wunschtermin feststeht.

Was, wenn mein Arbeitgeber noch nie vom Qualifizierungschancengesetz gehört hat?
Das ist normal, vielen Pflegebetrieben ist die Förderung nicht bekannt. Die Förderberatung von HÖHER erklärt Dir und Deinem Arbeitgeber gemeinsam, welcher Fördersatz infrage kommt.

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), § 81: Förderung der beruflichen Weiterbildung. gesetze-im-internet.de/sgb_3/__81.html, abgerufen am 28.08.2026.
  2. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), § 82: Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. gesetze-im-internet.de/sgb_3/__82.html, abgerufen am 28.08.2026.
  3. Bundesagentur für Arbeit: Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung. arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein, abgerufen am 28.08.2026.
  4. HÖHER Akademie: Förderberatung. hoeher-akademie.de/foerderberatung/, abgerufen am 28.08.2026.

Du weißt noch nicht, welcher Förderweg zu Deinem Betrieb passt? HÖHER geht das mit Dir und Deinem Arbeitgeber gemeinsam durch, kostenlos und unverbindlich. Zur Förderberatung.