In Sachsen kannst Du 48 Pflege-Weiterbildungen der HÖHER Akademie buchen. Ein Landesprogramm für Sachsen führen wir aktuell nicht in unserer Förderübersicht; gefördert wird über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III), wenn der Kurs dafür zugelassen ist. Vor Ort gibt es Termine in Chemnitz, Dresden und Leipzig.
Termine in Sachsen
132 Termine für 32 Weiterbildungen, vor Ort und live online. Such Dir den Termin, der zu Deinem Dienstplan passt.
So kannst Du die Kosten Deiner Weiterbildung senken. Was zu Dir passt, klären wir kostenlos mit Dir.
Bundesweit
Qualifizierungschancengesetz
bis zu 100 %
Zuschuss der Agentur für Arbeit, je nach Betriebsgröße
Die Agentur für Arbeit bezuschusst Lehrgangskosten und Lohn, den Antrag stellt in der Regel Dein Arbeitgeber. Nur für dafür zugelassene Kurse, nicht für Fernlehrgänge.
Ein Landesprogramm für Sachsen führen wir aktuell nicht in unserer Förderübersicht. Ob es regionale Zuschüsse gibt, klären wir mit Dir in der kostenlosen Förderberatung.
Wir bieten diese Weiterbildungen in Sachsen an und richten sie an den Vorgaben des Landes aus. Für Pflegedienstleitung und Praxisanleitung gibt es feste Vorgaben. Rechtsgrundlagen: § 71 SGB XI, § 4 PflAPrV, Stand 30.10.2026.
Pflegedienstleitung (§ 71 SGB XI)
Entspricht im Umfang
Als verantwortliche Pflegefachkraft eines Pflegedienstes oder Pflegeheims in Sachsen brauchst Du nach § 71 Abs. 3 SGB XI eine Pflegeausbildung, zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten acht Jahren und eine Weiterbildung für leitende Funktionen, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll. Unsere Weiterbildung vor Ort oder live online deckt den geforderten Umfang ab. Quelle: § 71 SGB XI, Stand 30.10.2026.
Zuständig: Landesverbände der Pflegekassen beim Versorgungsvertrag der Einrichtung (§ 72 SGB XI)
Pflegeausbildung und zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten acht Jahren
Weiterbildung für leitende Funktionen, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll
Praxisanleitung
Entspricht im Umfang
Als Praxisanleitung in der Pflegeausbildung brauchst Du in Sachsen nach § 4 PflAPrV eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden, ein Jahr Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren und jedes Jahr 24 Stunden Fortbildung. Den Nachweis legst Du der zuständigen Landesbehörde vor, Einzelheiten regelt das Land. Unsere Weiterbildung deckt den geforderten Umfang ab. Quelle: § 4 PflAPrV, Stand 30.10.2026.
Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 2 und 3 Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)
Zuständig: Zuständige Behörde des Landes
Erlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz und ein Jahr Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren
Mindestens 300 Stunden Zusatzqualifikation, danach jedes Jahr 24 Stunden Fortbildung
Das Nähere, auch zum Online-Anteil, regeln die Länder (§ 4 Abs. 4)
Fragen zu Deinem Abschluss? Wir beraten Dich kostenlos.
Häufige Fragen zu Sachsen
Das fragen uns Pflegekräfte aus Sachsen am häufigsten.
Was kosten Weiterbildungen in Sachsen?
Die hier gezeigten Weiterbildungen in Sachsen starten bei 399 €. Die teuersten der hier gezeigten Kurse kosten 3.050 €. Alle Preise sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21 UStG. Der genaue Preis steht auf der jeweiligen Kursseite, dort auch, ob eine Ratenzahlung möglich ist. Wie Du die Kosten senken kannst, besprechen wir kostenlos in der Förderberatung.
Gibt es für meine Weiterbildung eine Förderung?
Oft ja. Welche Förderung für Dich in Frage kommt, hängt von Deinem Bundesland, Deinem Arbeitgeber und dem Kurs ab: Landesprogramme, das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) für dafür zugelassene Kurse (nicht für Fernlehrgänge) und weitere Wege. In der kostenlosen Förderberatung gehen wir alle Möglichkeiten mit Dir durch.
Stand: 31.10.2026
Nicole Möbes Expertin für Pflegeweiterbildungen
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10 %für Dich
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Bedingungen
Gilt 30 Tage für Deine erste Weiterbildung bei der HÖHER Akademie, nicht mit Aktionen kombinierbar, nicht für Fernlehrgänge in der Standardvariante. Du hast schon eine Weiterbildung bei uns gemacht? Dann gelten die 10 % leider nicht.
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