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Welche Beauftragten braucht Deine Pflegeeinrichtung?

Denis Liebscher

Im Bundesrecht geregelt sind ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit (ab regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten), Sicherheitsbeauftragte (ab 50 Beschäftigten, bei besonderer Gefährdung schon ab 21) und für vollstationäre Einrichtungen hygienebeauftragte Pflegefachkräfte, deren Zahl und Qualifikation Dein Bundesland festlegt. Qualitätsmanagement ist Pflicht, § 112 SGB XI nennt dafür aber keine Person mit einem bestimmten Titel. Weitere Funktionen können sich aus Landesrecht oder Verträgen ergeben.

Welche Beauftragten gibt es, und was sagt das Gesetz?

Die Übersicht zeigt, was der Bund ausdrücklich verlangt und was nicht. Wo das Land entscheidet, steht das dabei.

Funktion Rechtsgrundlage Ab wann Pflicht Was die Norm verlangt
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit § 6 MPBetreibV Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten, Pflegeeinrichtungen ausdrücklich eingeschlossen (§ 2 Abs. 4) sachkundige, zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung
Sicherheitsbeauftragte § 22 SGB VII ab 50 Beschäftigten; bei 21 bis 49 nur bei besonderer Gefährdung unterstützen den Unternehmer bei der Unfallverhütung
Hygienebeauftragte Pflegefachkraft oder Hygienefachkraft § 35 Abs. 3 IfSG, dazu Landesverordnung vollstationäre Einrichtungen, Zahl und Qualifikation regelt das Land je Bundesland verschieden
Qualitätsmanagement § 112 Abs. 2 SGB XI alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen Maßnahmen der Qualitätssicherung und ein Qualitätsmanagement; eine Funktionsbezeichnung nennt die Norm nicht
Medikamentenbeauftragte in den oben genannten Bundesnormen nicht vorgesehen keine Pflicht aus diesen Normen nicht geregelt

Die Tabelle zeigt nur diese Bundesnormen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Pflichtfunktionen können sich aus Landesrecht, Heimaufsicht oder Versorgungsverträgen ergeben. Frag dazu bei Deiner Heimaufsicht oder Deinem Träger nach.

Wer braucht einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit?

Jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Pflegeeinrichtungen zählen ausdrücklich dazu. Die Person ist zentrale Kontaktstelle für Behörden, Hersteller und Vertreiber und koordiniert Meldungen und Korrekturmaßnahmen. Betreibt ein Träger mehrere Einrichtungen, braucht jede mit mehr als 20 Beschäftigten eine eigene Person.

Gezählt werden nach der Auslegung der Bezirksregierung Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) alle, die regelmäßig in der Einrichtung tätig sind, ob in Vollzeit oder Teilzeit und auch dann, wenn sie selbst keine Medizinprodukte anwenden, zum Beispiel in Küche und Haustechnik. Das ist die Aussage einer Landesbehörde, nicht des Verordnungstextes.

Die Aufgaben nach § 6 Absatz 2 sind drei:

  • Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber bei Meldungen über Risiken von Produkten und bei Sicherheitskorrekturmaßnahmen
  • Koordination der internen Abläufe, mit denen Benutzer und Betreiber ihre Melde- und Mitwirkungspflichten erfüllen
  • Koordination der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen in der Einrichtung

Der Betreiber muss außerdem eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten auf der Internetseite der Einrichtung oder auf andere geeignete Weise bekannt machen. Behindert oder benachteiligt werden darf die Person wegen dieser Aufgaben nicht.

Eine feste Pflichtfortbildung oder einen jährlichen Refresher nennt § 6 nicht. Verlangt wird eine sachkundige und zuverlässige Person. Nach der Arnsberger FAQ braucht die Person keine spezielle Schulung, um ihre Aufgaben zu erfüllen, eine Schulung etwa zu den Anforderungen der MPBetreibV wird aber empfohlen.

Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Pflegeheim?

Ab regelmäßig 50 Beschäftigten muss der Unternehmer unter Beteiligung von Betriebs- oder Personalrat Sicherheitsbeauftragte bestellen, abhängig von den Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten. Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten gilt das nur, wenn eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht. Unter 250 Beschäftigten und ohne besondere Gefährdung genügt eine einzige Person.

Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer dabei, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten. Sie schauen, ob Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung vorhanden sind und richtig benutzt werden, und weisen auf Gefahren hin. Wegen dieser Aufgaben dürfen sie nicht benachteiligt werden. Der zuständige Unfallversicherungsträger kann die Bestellung bei besonderer Gefährdung auch anordnen.

Ob Deine Einrichtung eine besondere Gefährdung hat, ergibt sich nach § 22 Absatz 1 SGB VII aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz.

Hygiene, Qualität und Medikamente

Hygiene. Für vollstationäre Einrichtungen müssen die Länder per Rechtsverordnung regeln, wie viele hygienebeauftragte Pflegefachkräfte oder Hygienefachkräfte nötig sind. Die Unterschiede zwischen beiden Rollen und die Stundenzahlen erklärt unser Beitrag zu Hygienebeauftragten und Hygienefachkräften.

Qualität. Zugelassene Pflegeeinrichtungen müssen Maßnahmen der Qualitätssicherung und ein Qualitätsmanagement durchführen (§ 112 Absatz 2 SGB XI). Die Verantwortung für die Qualität bleibt beim Träger (§ 112 Absatz 1 SGB XI). Eine Funktionsbezeichnung wie „Qualitätsmanagementbeauftragte“ nennt die Norm nicht. Ob Landesrecht oder Dein Versorgungsvertrag eine solche Funktion verlangt, klärst Du mit Heimaufsicht oder Träger.

Medikamente. Keine der Normen, die hier genannt sind, schreibt eine Medikamentenbeauftragte vor. Ob Landesrecht oder Dein Versorgungsvertrag das anders regelt, klärst Du mit Heimaufsicht oder Träger.

Welche Pflichtfortbildungen gibt es, und was ist online möglich?

Welche Fortbildung Pflicht ist, hängt an der Funktion und an der Vorgabe, die für sie gilt. Drei belegte Beispiele zeigen, wie unterschiedlich das aussieht:

  • Zusätzliche Betreuungskräfte: jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden (Betreuungskräfte-Richtlinie nach § 53b SGB XI).
  • Pflegekräfte in der außerklinischen Intensivpflege: mindestens 16 Stunden je Kalenderjahr (Rahmenempfehlungen nach § 132l SGB V).
  • Hygienebeauftragte Pflegefachkräfte in Brandenburg: mindestens alle zwei Jahre, Hygienefachkräfte mindestens jährlich (BbgPflegeHygV §§ 3 und 4).

Ob eine Online-Weiterbildung anerkannt wird, steht in der jeweiligen Vorgabe. Die Betreuungskräfte-Richtlinie nennt für die jährlichen 16 Unterrichtsstunden weder Themen noch ein Format. Die Rahmenempfehlungen zur außerklinischen Intensivpflege sehen für die Zusatzqualifikation vor, dass mindestens 50 Prozent der Gesamtstunden in Präsenzphasen vermittelt werden sollen. Für die jährlichen 16 Stunden nennen sie „interne und/oder externe Fortbildung“ ohne weitere Formatvorgabe. Im Zweifel fragst Du bei der Stelle nach, die den Nachweis verlangt.

Für eine „Pflichtfortbildung Qualitätsmanagement Pflege“ nennt § 112 SGB XI keinen Umfang. Die Norm verlangt Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement nach Maßgabe der Vereinbarungen nach § 113 SGB XI.

Was gilt bei weniger als 21 Beschäftigten?

Dann greifen die Schwellen für Medizinproduktesicherheit und Sicherheitsbeauftragte nach dem Gesetzestext nicht. Die Pflicht zum Qualitätsmanagement nach § 112 SGB XI gilt unabhängig von der Größe, die Hygienevorgaben regelt Dein Bundesland. Kleine Einrichtungen müssen die Aufgaben also nicht als Titel besetzen, die fachlichen Pflichten bleiben aber bestehen.

Welche Weiterbildung passt zu welcher Funktion?

Die Dauer gilt jeweils zuzüglich Prüfung. Bis auf die Fernlehrgänge finden die Weiterbildungen vor Ort oder live online statt. Termine und Preise stehen auf den jeweiligen Seiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Medizinproduktesicherheit: Beauftragter ab regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten (§ 6 MPBetreibV), Pflegeeinrichtungen eingeschlossen.
  • Sicherheitsbeauftragte: ab 50 Beschäftigten, bei besonderer Gefährdung ab 21 (§ 22 SGB VII).
  • Hygiene: Rahmen im IfSG, Zahl und Qualifikation je Bundesland.
  • Qualitätsmanagement ist Pflicht, die Person dafür bestimmt der Träger.
  • Medikamentenbeauftragte schreibt keine der genannten Bundesnormen vor.

Häufige Fragen

Wer darf Beauftragter für Medizinproduktesicherheit sein?
Eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung. Pflegefachkräfte kommen also in Frage.

Zählen Teilzeitkräfte und Hauswirtschaft bei den 20 Beschäftigten mit?
Nach der FAQ der Bezirksregierung Arnsberg ja. Es zählen alle, die regelmäßig in der Einrichtung tätig sind.

Muss die Einrichtung die Kontaktdaten des Beauftragten veröffentlichen?
Ja, eine Funktions-E-Mail-Adresse muss auf der Internetseite oder auf andere geeignete Weise bekannt sein (§ 6 Absatz 4 MPBetreibV).

Ist ein Qualitätsmanagementbeauftragter Pflicht?
§ 112 SGB XI verlangt Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement, nennt aber keine Person mit diesem Titel. Ob Landesrecht oder Dein Versorgungsvertrag mehr verlangt, klärst Du mit Heimaufsicht oder Träger.

Quellen

Du leitest eine Einrichtung und willst die Funktionen sauber besetzen? Auf der Seite für Einrichtungen findest Du die passenden Weiterbildungen, und unser Team berät Dich, wer in Deinem Haus welche Rolle übernehmen kann.